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Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Chip-Kennzeichnung und Sachkundenachweis zukünftig Pflicht – wenden Sie sich an uns !
Zum 01. Juli 2011 trat eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft.
Zentrale Neuerungen sind
• die Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip
• obligatorischer Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung
• Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde für Hundehalter
Die obligatorische Kennzeichnung per Mikrochip sowie der Abschluss einer Hundehalter-Versicherung sind ohne Übergangsfrist
ab 01. Juli 2011 zwingend vorgeschrieben.
Näheres auf der Seite der Tierärztekammer unter:
http://www.tknds.de/cms_tknds/index.php?page=294
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Abhol-und Bringservice für unsere Kunden
Ihr kleiner Liebling ist krank und Sie haben keine Möglichkeit in unsere Klinik zu kommen weil
Sie erkrankt sind, nicht mobil sind oder anderweitig verhindert sind.
Ein Anruf genügt und wir holen den Patienten ab.
Er wird dann bei uns - nach vorheriger Absprache -behandelt und selbstverständlich wieder zurückgebracht.
Hausbesuche
In bestimmten Fällen sind auch Hausbesuche nach Terminabsprache möglich. Bedenken Sie jedoch, daß sich Haustiere
in ihrer gewohnten Umgebung wesentlich schlechter untersuchen lassen, die Untersuchungsbedingungen ( Instrumente,
Geräte, Fachpersonal, Beleuchtung) in der Regel nur suboptimal sind und daher unser großes Ziel, eine exakte Diagnose zu stellen,
nicht immer erreicht werden kann.
Wenn der Moment gekommen ist, Abschied zu nehmen.......
Gern ersparen wir Ihrem Liebling den letzten Besuch in der Klinik und erlösen ihn in seiner vertrauten Umgebung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß für die oben genannten Dienstleistungen eine Terminabsprache erfolgen sollte.
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